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Direkte DemokratieDieser Artikel soll neutral bleiben, wird aber kontrovers diskutiert
Der Begriff direkte Demokratie hat zwei Bedeutungen:
Zum einen wird darunter eine Staatsform verstanden, in der die Macht direkt vom Volk ausgeübt wird. Der Gegenbegriff dazu ist die repräsentative Demokratie.
Zum anderen werden darunter politische Entscheidungsverfahren mit starker Beteiligung der Bevölkerung verstanden. Solche Verfahren können durchaus auch Teil eines Systems der repräsentativen Demokratie sein und wandeln diese nach und nach zur direkten Demokratie (Demokratisierungsprozess zur direkten Demokratie).
Im erweiterten Sinne spricht man auch im Zusammenhang mit weiteren Formen der Bürgerbeteiligung wie Informations- und Akteneinsichtsrechten von direkter Demokratie. Wenn jedoch die Art der Beteiligung nicht primär auf das Stimmrecht bezogen wird, sondern die intensive Beteiligung möglichst vieler an möglichst vielem im Vordergrund steht, handelt es sich um eine Form der partizipatorischen Demokratie.
Die direkte Demokratie als Urform der Demokratie entstand ursprünglich nicht in Flächenstaaten sondern in kleineren Gemeinwesen, der antiken griechischen polis (Stadtstaaten wie Athen). Hier wurden Entscheidungen in Versammlungen aller Stimmberechtigten, in der Regel die männlichen Vollbürger, eine Minderheit in der Gesamtbevölkerung, getroffen.
Instrumente der direkten Demokratie
Man kann zwischen aktivierenden und bremsenden Instrumenten der direkten Demokratie unterscheiden. Mit Volksbegehren (in der Schweiz Volksinitiativen genannt) kann die Bevölkerung aktiv Vorschläge in den Gesetzgebungsprozess einbringen. Üblicherweise wird eine bestimmte Anzahl Unterschriften verlangt. Je nach System und Instrument entscheidet schließlich das Parlament oder auch wieder das Volk über den Vorschlag.
Bremsend auf den politischen Prozess wirkt das Recht, Unterschriften gegen ein vom Parlament beschlossenes Gesetz zu sammeln. Kommt eine bestimmte Anzahl Unterschriften zusammen, wird das Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.
Einige Staaten kennen diese direkten Formen der Bürgerbeteiligung nicht, lassen aber zu, dass das Parlament oder die Regierung eine Frage dem Volk zur Entscheidung vorlegt (z.B in Großbritannien zur Frage der Annahme des Euro).
Schließlich gibt es in manchen Verfassungen die Pflicht, dass Verfassungsänderungen obligatorisch nicht nur das Parlament, sondern auch die Mehrheit des Volkes zustimmt.
Direkte Demokratie in der nationalen Praxis
Funktionsweise in der Schweiz
- Die Schweiz hat eine über 150-jährige Tradition der direkten Demokratie. Hier ist das aktivierende Element die Volksinitiative, das Referendum ist ein bremsendes Element. In der Schweiz muss das Volk jeder Verfassungsänderung zustimmen. Von allen Ländern bietet die Schweiz ihren Einwohnern die leichtesten und weitestgehenden Möglichkeiten, durch und über Gesetze direkt zu entscheiden bzw. abzustimmen.
- Die politischen Rechte in Bundessachen stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die das 18. Altersjahr vollendet haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.
Funktionsweise in Österreich
In Österreich gibt es zwei Formen des Referendums: die Volksabstimmung und die Volksbefragung. Nicht zu verwechseln mit diesen Formen des Plebiszits ist ein weiteres Element der direkten Demokratie, das Volksbegehren, das eine qualifizierte Form einer Petition an den Nationalrat darstellt.
- Eine Volksabstimmung (und auch eine Volksbefragung) unterscheidet sich in der Durchführung fast nicht von einer Wahl. Ebenso wie bei dieser können Auslandsösterreicher(innen) an einer Volksabstimmung teilnehmen.
- Gegenstand der Volksabstimmung ist ein vom Parlament beschlossenes Gesetz, eine grundlegende Änderung der Verfassung oder die von der Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) gestellte Frage nach der Absetzung des Bundespräsidenten. Der Ausgang der Volksabstimmung ist bindend.
- Es gab bislang erst zwei Volksabstimmungen:
- 1. Volksabstimmung vom 5. November 1978 über ein Bundesgesetz zur friedlichen Nutzung der Kernenergie in Österreich (Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf): "Soll der Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 7. Juli 1978 über die friedliche Nutzung der Kernenergie in Österreich (Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf) Gesetzeskraft erlangen?" Ergebnis: 50,5% stimmten mit "Nein". Auffallend war ein starkes West-Ost-Gefälle. Die Ablehnung betrug in Vorarlberg 84,4%, in Wien jedoch nur 40,2%.
- 2. Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union: "Soll der Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 5. Mai 1994 über das Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union Gesetzeskraft erlangen?" Ergebnis: 66,6% stimmten mit "Ja"
Funktionsweise in Deutschland
Direkte Demokratie gibt es in Deutschland nur sehr beschränkt auf die drei Ebenen:
1. Kommunen (z. B. Bürgerbegehren/Bürgerentscheid)
2. Länder (z. B. Volksentscheid; Verfassungsänderung; Auflösen des Landtags;...)
3. Bund (nur für Art. 29GG)
Auf Bundesebene werden dem Volk zur Zeit im Grundgesetz keine direktdemokratischen Rechte eingeräumt, mit Ausnahme nach Artikel 29 Grundgesetz bei der Neugliederung der Bundesländer. Ergänzend besteht in der Regel auch die Möglichkeit, dass die jeweilige Regierung Fragen von besonderer Bedeutung der Bevölkerung zur Entscheidung vorlegen kann. Die Anwendung der direktdemokratischen Rechte ist allerdings eher die Ausnahme als die Regel. Lediglich in den kleineren Gemeinden Baden-Württembergs und in Bayern kommt es häufiger zu Volksabstimmungen, weil in Bayern die Zahl der geforderten Unterschriften nicht so prohibitiv hoch ist, wie bei den anderen Bundesländern. In Hamburg wurden Volksbegehren und Volksentscheid 2005 von der CDU-Regierung erschwert: Künftig dürfen etwa Stimmen nicht immer in der Öffentlichkeit, sondern nur noch auf Bezirksämtern gesammelt werden.
Auf Kommunalebene gibt es zahlreiche Möglichkeiten, direkten Einfluss auf die Politik zu nehmen. So existieren zahlreiche Anhörungspflichten, bei denen die Bürger z. B. bei Änderungen des Bebauungsplans oder bei Planfeststellungsverfahren für Straßen angehört werden müssen und ihre Einwände befasst werden müssen. Ebenso wird auch der Haushaltsentwurf allen Bürgern zur Ansicht zur Verfügung gestellt und Einsprüche ihrerseits beraten. In Teilen Deutschlands gibt es auf kommunaler Ebene auch ein Bürgerbegehren.
Damit ist eine viel feinere Steuerung politischer Entscheidungen durch den Bürger möglich als nur durch Wahlen allein. Die Souveränität im Staat liegt in Demokratien deren Theorie zufolge ohnehin direkt beim Volk. Die Möglichkeit des Volkes, selbst in den politischen Entscheidungsprozess einzugreifen und im Zweifelsfall immer das letzte Wort zu haben, hat bereits eine vorbeugende Kontrollfunktion hinsichtlich der repräsentativen Staatsorgane.
Geschichte in Deutschland
In der Weimarer Republik räumte der Art. 73 der Verfassung der Bevölkerung das Recht ein, dem Parlament mit mindestens 10% der Unterschriften der Wahlberechtigten einen Gesetzesvorschlag zu machen. Stimmte das Parlament diesem Entwurf nicht zu, kam es zum Volksentscheid, dessen Erfolg davon abhing, dass 50% des Wahlvolkes daran teilnahmen und überdies die Mehrheit der Teilnehmenden dem Volksbegehren zustimmte.
Alle drei Versuche eines Volksbegehrens scheiterten. Es scheiterte 1926 die "Fürstenenteignung" unterstützt von KPD und SPD mit einer Beteiligung von 39,6% an der 50%-Hürde. Bei 96,1% Ja-Stimmen stimmten insgesamt 36,3% aller Wahlberechtigten zu. Dies hätte für einen Erfolg ausgereicht, wenn zusätzlich ein gewisser Anteil der Nicht-Abstimmer mit "Nein" gestimmt hätte. Durch das Beteiligungsquorum ist also für die Gegner eines Gesetzesvorschlages ein Boykottaufruf eine bessere Strategie gewesen als ein Aufruf zur "Nein"-Stimme. "Gegen den Panzerkreuzerbau", unterstützt von der KPD, scheiterte 1928 mit 1,2 Mio. Unterschriften bereits am 10%-Quorum. Der Volksentscheid gegen den Young-Plan, der von NSDAP und DNVP unterstützt worden war, scheiterte 1929 mit nur 14,9% Stimmbeteiligung, davon 94,5% Ja-Stimmen, also eine Unterstützung von 13,8% aller Wahlberechtigten.
Obwohl keine der extremistischen Initiativen Erfolg beim Volk hatte, werden die Erfahrungen von Weimar immer wieder als Argument gegen direkte Demokratie in Deutschland verwendet, da die Extremisten Gelegenheiten zur Agitation erhalten hätten. Schließlich war das Volksbegehren vom Dezember 1929 eine Hetzkampagne der Nationalsozialisten gegen die Republik von bis dahin unbekanntem Ausmaß. Allerdings bot auch die repräsentative Demokratie, insbesondere bei den Reichstagswahlen, den Extremisten entsprechende Gelegenheiten.
Die drei zur Zeit des Nationalsozialismus durchgeführten Plebiszite (Austritt aus dem Völkerbund 1933, Amt des Reichspräsidenten 1934, Anschluss Österreichs 1938) waren unklar und suggestiv formuliert und boten zudem nur die Möglichkeit, bereits vollzogenen Maßnahmen im Nachhinein zuzustimmen.
Direkte Demokratie in Italien
Die italienische Verfassung sieht verschiedene Formen von Volksbefragungen (Referenden) vor:
# Das abschaffende (passive) Referendum, mit sofortiger Wirkung betriftt vom Parlament beschlossene Gesetze. Finanzgesetzgebung, Amnestien und internationale Verträge (z.B. Europäische Verfassung) dürfen nicht dem Referendum unterworfen werden.
Alle, die an der Wahl der Abgeordnetenkammer teilnehmen dürfen (ab 18 Jahren) sind wahlberechtigt. Die Abstimmung ist nur gültig, wenn 50%+1 der Wahlberechtigten abgestimt haben.
# Das Verfassungsreferendum kennt keine Wahlhürde von 50%. Es wird dann abgehalten, wenn in den beiden Kammern die geforderten Mehrheiten (2/3 in beiden Kammern bei doppelter Lesung: es gibt also vier Abstimmungen in den Kammern) nicht erreicht werden
# Regionale Referenden. Die einzelnen Regionen können die lokalen Refernden selbst regeln.
Volksinitiativen oder (meistens) Parteien, können ein Referendum beantragen. Wenn sie genügend Unterstützungserklärungen sammeln, entscheidet der Verfassungsgerichtshof über die Zulässigkeit des Referendums. Es können auch einzelne Artikel oder Sätze eines Gesetzes zum Referndum angemeldet werden (Diese Form wird sogar bevorzugt, dabei werden meistens Schlüsselstellen, oft auch einzelne Worte wie ausschließlich oder immer zum Referendum angemeldet).
Beispiele anderer Staaten mit ausgeprägten Elementen direkter Demokratie
Auch einige US-Bundesstaaten wie z. B. Kalifornien und Oregon haben eine über hundertjährige Tradition der direkten Demokratie.
Außerdem verfügen die deutschen Länder in meist geringem Maße über Direkte Demokratie. Lediglich in Bayern gibt es weitgehende direktdemokratische Elemente auf Landes- und Kommunalebene.
Direktdemokratische Elemente kommen auch in anderen Staatsformen vor, haben aber häufig nur appellativen Charakter.
Eine Urform der direkten Demokratie ist die Landsgemeinde einiger Schweizer Kantone oder die Gemeindeversammlung in vielen Schweizer Gemeinden, wo das Parlament jeweils durch eine Versammlung der Bürger ersetzt ist. In gleicher Weise werden in Teilen der Neuengland-Staaten der USA manche kleine Städte von einem Town meeting geleitet. Formen direkter Demokratie gab es auch bei manchen germanischen Stämmen auf Stammesversammlungen z. B. in Island.
Die erste bekannte direkte Demokratie wurde in der Antike in Athen praktiziert und ist unter der Bezeichnung attische Demokratie bekannt.
Rätedemokratie
Einen weiteren Versuch, direkte Demokratie durchzusetzen stellt die Rätedemokratie dar, wie sie teilweise zu Beginn der Russischen Revolution, in der Münchner Räterepublik oder auch unter den Anarchisten im spanischen Bürgerkrieg, und beim Ungarischen Volksaufstand praktiziert wurde. Diese Form der direkten Demokratie scheint die konsequenteste zu sein, da alle Entscheidungen von den eigentlich Betroffenen getroffen werden sollten.
Diskussion um die direkte Demokratie
Dies sind die Argumente, die von Befürwortern, beziehungsweise Gegnern der direkten Demokratie angeführt werden. Dieser Artikel soll keinen Schluss ziehen, sondern nur die Meinung beider Parteien widergeben. Ob die Argumente im Einzelnen sinnvoll sind, muss jeder für sich entscheiden.
(Siehe dazu auch Volksentscheid)
Argumente für direkte Demokratie und Gegenargumente
# a)Bei einer Wahl müsse man seine Stimme einer einzigen Partei geben, womit man faktisch für jede einzelne ihrer zukünftigen und zu diesem Zeitpunkt meist noch gar nicht bekannten Entscheidungen stimme. Dies entspräche nicht dem demokratischen Grundprinzip. Es würde dann diesem Prinzip entsprechen, wenn jeder Bürger eine Partei nennen könnte, die in allen wesentlichen Fragen genau seine Auffassung vertritt. Selbst die zum Zeitpunkt der Wahl bekannten politischen Absichten von Parteien könnten einen Wähler ohne direktdemokratische Rechte in große Probleme stürzen, weil er nur ein Gesamtpaket wählen könne. (So z. B. ein Wähler mit liberalen oder christdemokratischem Politikverständnis, der aber z. B. strikt gegen die Nutzung der Kernenergie ist. Solche Beispiele lassen sich für jede Partei bilden.) b) Die Gegner der direkten Demokratie meinen dazu, dass man auch in der direkten Demokratie Abstimmungen verliert und daher mit manchen Entscheidungen unzufrieden sei. Des Weiteren sei es möglich Parteien zu gründen, falls man mit keiner der Parteien zufrieden genug sei.
# Die Wähler seien in der direkten Demokratie nicht für vier oder fünf Jahre von jeder politischen Mitbestimmung ausgeschlossen.
# a) Die Gründe für politische Entscheidungen müssten dem Bürger vermittelt werden, was zu einer höheren Zufriedenheit und einer höheren Beteiligung der Bürger führen würde. b) Die Gegner meinen, dass die Gründe für politische Entscheidungen auch in der repräsentativen Demokratie aufgezeigt werdem müssten, da eine kopflos entscheidende Regierung abgewählt würde oder sogar per Misstrauensvotum abgelöst werden könnte.
# Die Bestechung führender Vertreter oder die Ausnutzung von persönlichen Beziehungen sei bei der direkten Demokratie weniger wirksam, da unplausible Entscheidungen vom Volk einfach aufgehoben werden könnten.
# a) In der direkten Demokratie sei es schwieriger für Lobbyisten und Interessengruppen, manipulierenden Einfluss zu nehmen, sei er legal oder illegal. Bei einem Volksentscheid müsse man die Mehrheit des Volkes für die eigenen Interessen gewinnen, statt einige machthabende Politiker. b) Die Gegner meinen, dass es in der direkten Demokratie weniger um fundierte Argumentation gehe, sondern eher um die Wortgewandtheit und Ausstrahlung derjenige, die für die eine oder andere Entscheidung eintreten. Als Beispiel wird hier oft das Fernsehduell zwischen Gerhard Schröder und Edmund Stoiber angeführt (siehe TV-Duell).
# Die gegenseitigen Blockademöglichkeiten von Bundestag und Bundesrat wären wegen der Möglichkeit von Volksentscheiden eingeschränkt. (Siehe auch: Föderalismuskommission)
Argumente gegen die direkte Demokratie und Gegenargumente dazu
(S. dazu auch Volksentscheid) Folgende Argumente werden vor allem in Deutschland gegen die direkte Demokratie vorgetragen:
# a) Die Gewissheit, den Kurs des Parlaments jederzeit durch eine Abstimmung korrigieren zu können, könnte bei den Stimm- und Wahlberechtigten bewirken, dass sie den Kurs nicht unbedingt durch die Wahlen bestimmen, d. h., sie wählen politisch anders als sie abstimmen. Dies könnte das Interesse an der Mitwirkung in einer Partei als Mitglied schwächen, insbesondere am notwendigen demokratischen Prozess der innerparteilichen Nominierungen und der Qualitätssicherung der Nominierungen durch die Parteien. b) Allerdings sinkt das Interesse an Mitwirkung in den Parteien in Deutschland seit Jahren, obwohl keine direkte Demokratie gewährt wurde.
# a) Dagegen spräche, dass direkte Demokratien in der Entscheidungsfindung langsamer und teurer seien als repräsentative Demokratien, da es bei Volksentscheiden gegen Gesetze einen zusätzlichen Schritt in der Gesetzgebung gibt. b) In den Fällen, in denen Parlamente notwendige Entscheidungen jahre- oder jahrzehntelang aufschieben spielt dieser Nachteil allerdings keine Rolle. In der Schweiz haben die Bürger nach dem Erlass eines neuen Gesetzes 100 Tage Zeit ein Referendum gegen dieses Gesetz durch Sammeln einer ausreichenden Zahl von Unterschriften auszulösen. Diese 100 Tage lang tritt ein Gesetz generell nicht in Kraft. Es kommt also zu einer Verzögerung.
# a) Ein weiterer Nachteil sei die Abhängigkeit von den Medien. Erwiesenermaßen könnten die Medien die Bevölkerungsmeinung stark und schnell beeinflussen, wenn sie ein aktuelles Thema in Form einer Kampagne ausführlich bearbeiten. Ein Beispiel dafür sei die Zustimmung zur Todesstrafe, die besonders dann ansteige, wenn gerade über einen Sexualverbrecher berichtet wird. b) Einschränkender Hinweis: In allen Ländern, in denen die Todesstrafe vollzogen wird, wurde sie von den Parlamenten eingeführt. Befürworter der Direkten Demokratie behaupten, die Bevölkerung der Schweiz zeige, vielleicht gerade weil sie über die Dinge von Atomkraft bis Wehrpflicht entscheiden dürfe (und entschieden habe), ein größeres Interesse an der Politik, was den Verkauf von Qualitätszeitungen fördere.
# a) In einer direkten Demokratie läge die Macht deshalb zum großen Teil bei den Medien, die allerdings oft nicht nur das Wohl der Bevölkerung im Auge hätten. b) Jedoch, so meinen Kritiker dieser Auffassung, hätten auch die gewählten Politiker in den repräsentativen Demokratien oft nicht nur das Wohl der Bevölkerung im Auge, sondern manchmal einseitig Spezialinteressen von mächtigen Lobbyisten. Auch in repräsentativen Demokratien läge ein großer Teil der Macht auch bei den Medien, die auch so mit Kampagnen Druck auf Politiker machen können und statt bei Abstimmungen dann bei Wahlen eine große Rolle spielen.
# a) Direkte Demokratie bewirke automatisch eine Abwertung des Parlaments und könne Populismus und Polemiken fördern. b) Allerdings, meinen Kritiker dieser Auffassung, fehle es auch in repräsentativen Demokratien nicht an Populismus und Polemiken. In der Schweiz sei es polemisierenden Minderheiten oft nicht einmal möglich das Unterschriftenquorum zu erreichen. Wo dies doch einmal gelänge scheiterten sie praktisch ausnahmslos am Wahlvolk. Die Schweizer sähen in Volksabstimmungen auch nicht eine Abwertung des Parlaments, sondern eine Begrenzung seiner Macht. Indem strittige Fragen durch Volksabstimmungen einer Entscheidung zugeführt würden, würde auch viel Polemik aus der Politik genommen und die Wahlkämpfe seien unbelasteter von Reizthemen. Ein Vergleich von Deutschland und Schweiz zeige auch, dass das deutsche Parlament öfter vom deutschen Verfassungsgericht gestoppt werde als das Schweizer Parlament vom Wahlvolk.
# a) Sie schwäche die politischen Parteien und stärke Interessengruppen und Spezialinteressen aller Art. b) Allerdings, so die Gegenmeinung, sei es für Interessengruppen und Spezialinteressen möglicherweise leichter eine handvoll Abgeordnete im entsprechenden Ausschuss zu manipulieren oder zu kaufen oder diesen gleich mit eigenen geförderten Leuten zu besetzen, als die Mehrheit der politisch Interessierten in einer Volksabstimmung zu gewinnen. Einflußversuche gäbe es bei beiden Systemen, in der Schweiz z. B. Anzeigenkampangen von Industrieverbänden zu Volksabstimmungen, in Deutschland z. B. Berufung von Politikern auf lukrative Aufsichtsratsposten, Beraterverträge, Partei- und Personenspenden, Anstellung vor und nach dem Mandat ohne Arbeitsleistung.
# a) Die Bürger hätten oft nicht den nötigen Sachverstand und die nötige emotionale Neutralität, um komplexe politische Probleme zu bewältigen. b) Dagegen wird eingewandt die gewählten Politiker hätten leider auch oft nicht den nötigen Sachverstand und die nötige emotionale Neutralität, um komplexe politische Probleme zu bewältigen. Die Befürworter der direkten Demokratie halten die Argumentation, das Volk sei politisch zu unwissend und unreif für eine direkte Demokratie, mit Verweis auf die positiven Erfahrungen der Schweiz für bloße Polemik.
# a) Fragen der Finanzierung staatlicher Tätigkeiten fänden im Volk oft keine Mehrheit, weil sie wie die meisten zusätzlichen Steuerbelastungen zu Lasten der Mehrheit gingen. b) Dagegen wird eingewandt, Politiker fänden umgekehrt oft nichts dabei alle möglichen organisierten Interessen und Spezialinteressen z. B. durch Subventionen und Steuerschlupflöcher zu Lasten der nicht organisierten Mehrheit der Steuerzahler zu befriedigen.
# a) Einige Gegner der Direkten Demokratie räumen ein, viele dieser Nachteile könnten jedoch durch entsprechende Verfahrensregelungen abgemildert oder gar beseitigt werden, etwa indem beispielsweise Steuergesetzgebung von der direktdemokratischen Entscheidung ausgeschlossen blieben. b) Kritiker dieser Auffassung meinen, so bliebe gewährleistet, dass, das nach ihrer Ansicht sorglose Ausgabeverhalten der gewählten Politiker zugunsten von starken Lobbys, nicht vom Volk korrigiert werden könne.
# a) Auch wird vorgeschlagen, dass bestimmte Kernbereiche der Verfassung - im Grundgesetz etwa die Grundsätze der Artikel 1 und 20 - mit einer Ewigkeitsgarantie ausgestattet werden und somit dem populistischen Zugriff auch durch Demagogen und extremistische Organisationen entzogen blieben. b) Kritisch meinen dazu einige, gerade das Parlament in Deutschland habe in den letzten Jahren immer neue Ausnahmen und Einschränkungen in den Artikeln 1 - 20 Grundgesetz eingeführt (Asylrecht, Lauschangriff, Videoüberwachung etc.). In deren Vorbild Schweiz dagegen müssten Verfassungsänderungen (und damit auch Einschränkungen von Grundrechten) die Mehrheit des Volkes und der Kantone (und allenfalls zuvor des Parlamentes) finden.
# a) Es entstünden, meinen Kritiker, im Zusammenhang mit Verfahren Direkter Demokratie zwei demokratietheoretische Probleme. Zum einen müsste ein direktdemokratisch zustande gekommenes Gesetz, da es direkt vom Souverän erlassen wurde, eine höhere Legitimation besitzen als ein parlamentarisches, es dürfte beispielsweise nicht durch Parlamentsbeschluss gleich wieder aufgehoben oder verwässert werden. Man könne entsprechende Bestandsgarantien z. B. zeitlich fest befristen oder an die Dauer einer parlamentarischen Legislaturperiode binden. b) Solche Regeln existieren in der Schweiz.
# a) Zum anderen erfordere die Durchführung von Volksbegehren mit der Organisierung der öffentlichen Diskussion und Meinungsbildung, der Sammlung von Unterschriften und der Formulierung und Vertretung des Begrehrensinhaltes gegenüber der Legislative und Exekutive wiederum ein bestimmtes Maß einer Organisation, einer Gruppe von Repräsentanten. (z. B. Volksintiative in der Schweiz oder Referendum). Hier dringe also die indirekte repräsentative Demokratie erneut in den Bereich der direkten Demokratie ein. Erschwerend komme hinzu, das die Vertreter einer entsprechenden Volksinitiative anders als Parlamentarier nicht durch Wahl demokratisch legitimiert sind. b) Das wird z. B. in der Schweiz so nicht als Problem gesehen, weil die mehr oder weniger organisierten Formulierer eines Vorschlages und die Unterschriftensammler nicht entscheiden, sondern aa.) zunächst die Bürger die Unterschreiben oder eben nicht und dann bb.) die Mehrheit des Volkes in der Abstimmung (in der Schweiz Volksmehr genannt). Die Regierung der Schweiz hat auch die Möglichkeit einen aus ihrer Sicht besseren Alternativvorschlag zu formulieren. Sie wird also nicht gehindert ihren Sachverstand einzubringen. Sie kann aber den Vorschlag mit den Unterschriften nicht ausschließen oder unterdrücken. Entscheidend ist in der Schweiz letztlich das Volksmehr.
# a) Direkte Demokratie würde Minderheiten mehr gefährden als eine rein repräsentative Demokratie. So wurde im Kanton Appenzell Innerrhoden erst 1990 das Stimm- und Wahlrecht für Frauen eingeführt (siehe Frauenstimmrecht). Hinweis: Das Frauenstimmrecht wurde im Kanton Appenzell Innerrhoden durch einen Entscheid des Bundesgerichtes (und gegen das Resultat einer Abstimmung einer entsprechenden kantonalen Abstimmung) eingeführt. Dies war möglich, weil die Mehrheit von Volk und Ständen im Jahr 1981 in einer Volksabstimmung eine neue Bestimmung in der Verfassung eindeutig angenommen hatte, die den Vorrang von Bundesrecht gegenüber kantonalem Recht in diesem Punkt implizierte.
# a) Bei großen Flächenstaaten mit vielen Bürgern könnte Direkte Demokratie schwer in der Durchführung sein, da dann allen Bürgern das Mitwirken an den zahlreichen Entscheidungen garantiert werden müsste (Schmidt: Demokratietheorien, S.355). b) Wenn jedoch die Direkte Demokratie auf lokaler Ebene eingesetzt wird, ist sie auch in sehr großen Staaten möglich (z. B. USA: Kalifornien). Auf nationaler Ebene werden besonders in der Schweiz und Italien Referenda erfolgreich eingesetzt (Schmidt: Demokratietheorien, S.359).
# Es würde desweiteren zu Spaltungen innerhalb des Volkes kommen.
Siehe auch
- Demokratie
- Radikaldemokratie
- repräsentative Demokratie
- Basisdemokratie
- Volksentscheid
- Jean-Jacques Rousseau
- Landsgemeinde
- Bürgerbegehren
- Recall
Literatur
- Hans Herbert von Arnim: Vom schönen Schein der Demokratie. Politik ohne Verantwortung - am Volk vorbei; München 2000
- Lars Feld, Marcel Savioz: Vox Populi, Vox Bovi? Ökonomische Auswirkungen direkter Demokratie, in Gerd Grözinger, Stephan Panther (Herausgeber): Konstitutionelle Politische Ökonomie. Sind unsere gesellschaftlichen Regelsysteme in Form und guter Verfassung?, Marburg 1998, S. 29-80
- Hermann Heußner, Otmar Jung (Herausgeber): Mehr direkte Demokratie wagen. Volksbegehren und Volksentscheid: Geschichte - Praxis - Vorschläge, München 1999
- Hermann Heußner: Volksgesetzgebung in den USA und in Deutschland. Ein Vergleich der Normen, Funktionen, Probleme und Erfahrungen, Köln 1994 (Erlanger Juristische Abhandlungen Bd. 43)
- Hermann Heußner: Volksgesetzgebung und Todesstrafe; in "Recht und Politik" Jg.35, (1999), S. 92-100
- IRI Europe 2005: Guidebook Direct Democracy. In Switzerland and beyond, Bern
- Otmar Jung: Grundgesetz und Volksentscheid. Gründe und Reichweite der Entscheidungen des Parlamentarischen Rates gegen Formen direkter Demokratie, Opladen 1994
- Otmar Jung: Aktuelle Probleme der direkten Demokratie in Deutschland, in Zeitschrift für Rechtspolitik, Jahrgang 33 (2000), S. 440-447
- Otmar Jung: Historische Erfahrungen mit direkt-demokratischen Elementen in der deutschen (Verfassungs-)Geschichte; in Ettersburger Gespräche am 10./11. November 2000 in Weimar, Weimar 2001
- Gebhard Kirchgässner, Lars Feld, Marcel Savioz; Die direkte Demokratie: Modern, erfolgreich, entwicklungs- und exportfähig, Basel, Genf, München 1999
- Stefan Kleb: Direkte Demokratie in der Republik Polen; Speyer : Dt. Hochsch. für Verwaltungswiss., 2002. - VII (Speyerer Arbeitsheft : 142)
- Bettina Knaup: Plesbizitäre Verfahren als Ergänzung der repräsentativen Demokratie. Zur neueren Forschungsdebatte um Volksabstimmungen in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1994 (Beiträge zur Demokratieentwicklung von unten, Band 6)
- Andreas Kost: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Genese, Programm und Wirkungen am Beispiel Nordrhein-Westfalen, Schwalbach/Ts. 1999 (Studien zu Politik und Wissenschaft)
- Jörg-Detlef Kühne: Volksgesetzgebung in Deutschland - zwischen Doktrinarismen und Legenden, in Zeitschrift für Gesetzgebung, Jahrgang 6 (1991), S. 116-132
- Silvano Möckli: Direkte Demokratie. Ein Vergleich der Einrichtungen und Verfahren in der Schweiz und Kalifornien, unter Berücksichtigung von Frankreich, Italien, Dänemark, Irland, Österreich, Lichtenstein und Australien, Bern, Stuttgart, Wien 1994 (St.Gallener Studien zur Politikwissenschaft, Band 16)
- Theo Schiller (Herausgeber): Direkte Demokratie in Theorie und kommunaler Praxis, Frankfurt 1999 (Studien zur Demokratieforschung Band 2)
- Theo Schiller: Direkte Demokratie. Eine Einführung, Frankfurt/New York 2002
- Theo Schiller/Volker Mittendorf (Hrsg.): Direkte Demokratie. Forschung und Perspektiven Wiesbaden 2002
- Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien, 3. Auflage, UTB, ISBN 3-8252-1887-2
- Constanze Stelzenmüller: Direkte Demokratie in den Vereinigten Staaten von Amerika; Baden-Baden, Nomos, 1994
- Peter Pernthaler: Das System der semidirekten Demokratie in Österreich; 2004. - S. 745 - 760 In: Gemeinwohl und Verantwortung
- Christian Welzel: Sachabstimungen in einer Theorie der interaktiven Demokratie, in Rainer Schneider-Wilkes (Herausgeber), Demokratie in Gefahr? Zum Zustand der deutschen Republik; Münster 1997; S. 54-79
- Helmut Wollmann: Kommunalpolitik. Mehr (direkte) Demokratie wagen; in "Aus Politik und Zeitgeschichte", Band 24-25, 1999 vom 11.6.1999; S. 13-22
- Jung / Knemeyer: Im Blickpunkt: Direkte Demokratie. Olzog Verlag, 2001, ISBN 3-789-28063-1
Weblinks
- [http://mehr-demokratie.de/ Verein: Mehr Demokratie e.V.]
- [http://www.forschungsstelle-direkte-demokratie.de/ Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie]
- [http://www.iri-europe.org/ Initiative and Referendum Institute Europe]
- [http://www.disud.org/ Deutsches Institut für sachunmittelbare Demokratie]
- [http://www.direktdemokraten.org Direktdemokraten]
- [http://www.unabhaengige-kandidaten.de UNABHÄNGIGE KANDIDATEN...für Direkte Demokratie + bürgernahe Lösungen]
- [http://www.bpb.de/publikationen/O7COHL,9,0,Unterschiedliche_Kommunalverfassungen_in_den_L%E4ndern.html Informationen zur Direkten Demokratie der Bundeszentrale für Politische Bildung]
- [http://www.nadir.org/nadir/periodika/jungle_world/_99/05/06a.htm Streitgespräch zwischen Jens Kuhlemann und Andreas Dietl: Dem Volk aufs Begehren schauen]
- [http://www.beepworld.de/members74/chanceninfo/strukturen.htm e-Basisdemokratie bei Chancen]
- [http://direkte-demokratie.de thematisch sortierte Infoseite Direkte Demokratie]
- [http://www.sudd.ch Suchmaschine für direkte Demokratie: Alle Volksabstimmungen auf Staatenebene seit 1791 in allen Ländern]
Kategorie:Politischer Begriff
Kategorie:Demokratie
ja:直接民主制
th:การเมืองภาคประชาชน
Wikipedia:Neutraler Standpunkt
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# Argumente für den einen oder anderen Standpunkt dürfen angegeben werden, müssen aber klar zugeordnet sein.
# Alle Standpunkte sollten unterschiedslos in einem neutralen, nicht emotional gefärbten Ton dargestellt werden.
# Im Zweifelsfall statt „X gilt“ besser „Für X spricht ...“ schreiben, aber nicht „Es wird allgemein angenommen, X gelte“, denn das wäre Geschwurbel. Die erste Aussage („X gilt“) beansprucht eine Absolutheit, die nicht immer bewiesen ist und daher von einem neutralen Standpunkt aus wertlos ist. Mit Geschwurbel würde man sich vor der Aussage drücken, warum etwas allgemein angenommen wird.
# Wenn möglich, alle ernsthaften Standpunkte erwähnen. Eine Sicht mag dann als ernsthaft gelten, wenn sie von beträchtlichen Teilen der Bevölkerung oder von Wissenschaftlern eines Fachgebiets aktuell vertreten wird. Es sollte sich nicht um einen aus rhetorischen Gründen untertriebenen, übertriebenen oder satirisch gemeinten Standpunkt handeln.
# Die vollständige Darstellung von Argumenten hat Vorrang vor dem Bestreben, konkurrierende Sichtweisen möglichst im gleichen Umfang wiederzugeben.
# Wer in einem sehr emotionalen Verhältnis zu einem bestimmten Thema steht, sollte auf eine Mitarbeit in dem betroffenen Themengebiet verzichten, um die Neutralität nicht zu beeinträchtigen.
Zum Vorgehen
Was ist Tatsache, was ist Wertung?
Als Tatsachen kann man Aussagen formulieren, die unter den meisten Menschen heute unumstritten sind: beispielsweise allgemein etablierte naturwissenschaftliche Erkenntnisse oder mathematische Aussagen (Satz des Pythagoras, Elemente, Gravitation) sowie statistische Daten, etwa über die Einwohnerzahl eines Landes oder den Geschäftsverlauf eines börsennotierten Unternehmens.
Meinungen und Wertungen – dies müssen nicht unbedingt die eigenen sein – sollten am besten mit Tatsachen untermauert oder begründet werden: Sänger XY war einer der beliebtesten Musiker der 70er Jahre: Seine Lieder waren fünf Jahre lang ununterbrochen in den Charts und er erhielt acht goldene Schallplatten …
Zuweisung von Standpunkten
Besonders bei umstrittenen Themen ist es wichtig, Standpunkte zuzuordnen, dabei darf der eine oder andere wichtige Vertreter wörtlich erwähnt oder zitiert werden. Bei einem Thema der deutschen Politik will der Leser vielleicht wissen, welche Position die CDU und welche die SPD vertritt.
Ein anderes Beispiel: Softwarepatente werden von vielen Menschen abgelehnt. – Wer sind denn die vielen?, mag sich nun der Leser fragen. Besser: Softwarepatente werden von vielen Programmierern – vor allem aus den Reihen der Open-Source-Bewegung – abgelehnt, während große Konzerne wie Microsoft ihre Verankerung in einer EU-Richtlinie fordern.
Unparteiische Darstellung
Zur unparteiischen Darstellung gehört in erster Linie, die Argumente aller Seiten angemessen zu schildern, das heißt, sowohl vom Umfang her eine Ausgewogenheit zu wahren, als auch in der Wortwahl keine (implizite) Wertung vorzunehmen. Es bringt auch nichts, Pro- und Kontralisten in den Artikel einzubauen, die eine scheinbare Unparteilichkeit erzeugen sollen, da gerade in politischen Fragen viele Argumente unter Berücksichtigung verschiedener Nebenaspekte von beiden Seiten verwendet werden. Die Kunst besteht hier in der Konzentration auf das Wesentliche.
In welchem Umfang soll man Minderheitenmeinungen überhaupt erwähnen?
Eine Faustregel besagt: Wenn eine wissenschaftliche Theorie in der ganzen Fachwelt nur von einem Professor und seinen drei Assistenten anerkannt wird, sollte die Darstellung dieser abweichenden Haltung auf keinen Fall länger als der restliche Artikel sein.
Wenn das Auftreten einer Minderheitenmeinung bereits historisch ist und zu einer breiteren öffentlichen Diskussion geführt hat, dann sollten diese Meinung und ihre Diskussion sowie die gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen usw. Auswirkungen in ausreichendem und angemessenem Umfang erwähnt werden.
Beispiel ist die theoretische und praktische Forschung über die Möglichkeiten
extraterrestrischen Lebens gegenüber den Berichten von UFO-Sichtungen und Kontakten mit Außerirdischen; beides hat einen gewissen Minderheitenstatus.
Wortwahl
Die Wahl der Worte ist wichtig. Bereits ein einzelnes Wort in einem Satz kann die Sachlichkeit zerstören und den Satz zu einer tendenziösen Aussage machen. Ein Beispiel: Im Satz Er hat es versäumt, die Öffentlichkeit zu informieren ist es das Wort versäumt. Es impliziert und unterstellt eine nachlässige Haltung, die zu diesem angeblichen Versäumnis führte. Der Satz kann auch ohne das Wort versäumt geschrieben werden. Die Formulierung Er hat die Öffentlichkeit nicht informiert ist neutraler, da aus ihr nicht hervorgeht, weshalb er sie nicht informiert hat. Ein weiteres Beispiel: Sie informieren immer noch nicht impliziert, dass sie es längst hätten tun müssen, womöglich aufgrund eines Gesetzes o. Ä. Sie informieren nicht ist neutraler. Es geht um Nuancen.
Mit der Wortwahl kann der Autor den Leser manipulieren. Es gibt Autoren, die sich dessen nicht bewusst sind und Autoren, die diese Möglichkeit bewusst und gezielt einsetzen. Es gibt Leser, die zu wenig Sprachgefühl haben, um diese Nuancen zu spüren, Leser, die sich deutlich manipuliert fühlen, aber auch Leser, die manipuliert werden, ohne sich dessen bewusst zu werden.
Wörter wie oft, selten, viele, wenige sind ungenau, und was wenig ist, hängt oft vom Standpunkt ab. Beispiel: Ist das Glas halb voll oder halb leer? Neutraler sind numerische Quantifizierungen, also Zahlenangaben: Das Glas hat ein Fassungsvermögen von 2 dl und ist mit 1 dl Flüssigkeit gefüllt. Ebenso Statistiken: Das Glas hat ein Fassungsvermögen von 2 dl und die Messungen im 10-Minuten-Abstand ergaben: 1,4 dl, 1,3 dl, 1,1 dl, 1,0 dl, 0,9 dl, 0,7 dl, 1,7 dl. Der Leser kann sich somit dann selber sein Bild von der Realität machen.
Statistiken sind numerische Quantifizierungen, sie sind deswegen aber nicht a priori sachlich. Wir dürfen davon ausgehen, dass die meisten Leute, die eine Statistik erstellen, sauber arbeiten und grundsätzlich richtig messen. Die Probleme beginnen einerseits dort, wo man festlegt, was überhaupt gemessen werden soll und hören dort auf, wo die Messwerte ausgewertet, zusammengefasst und mit Sätzen kommentiert werden. Ein (möglichst neutrales) Beispiel: Wenn ich z. B. eine Statistik über die Anzahl der jährlich im Straßenverkehr getöteten Hunde erstelle, jedoch lediglich Autobusse berücksichtige und dann schreibe: X-tausend Hunde in den letzten zehn Jahren durch Autobusse getötet, rücke ich so alle Leute in ein schlechtes Licht, die mit Autobussen zu tun haben (Autobusfahrer, Autobusunternehmen etc.), obwohl es für das eigentlich betrachtete Schicksal des Hundes irrelevant ist, ob er von einem Autobus oder einem Sportwagen getötet wurde. Ich sollte hier also auch andere Verkehrsteilnehmer berücksichtigen.
Generell gilt: Wer eine Statistik bringt, sollte immer eine Quellenangabe beifügen: Name, Organisation, Land der Autoren und Jahr der Erstellung. So kann der Leser – falls er die Quelle und deren Qualität kennt – abschätzen, wie zuverlässig die Angaben sind.
Siehe auch: Zu vermeidende Wörter
Was tun, wenn ein Artikel oder Teile davon deiner Meinung nach nicht neutral sind?
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Wenn du vom Thema genug Kenntnis besitzt, kannst du versuchen den Artikel umzuschreiben.
- Eine andere, höfliche, Möglichkeit besteht darin, die Teile, die deiner Ansicht nach nicht neutral sind, auf die Diskussionsseite auszulagern mit einer – am besten mit Argumenten versehenen – Bitte an den Autor, sie umzuformulieren.
- Zusätzlich kannst du den Artikel auch auf Artikel, die etwas mehr Neutralität benötigen eintragen und hoffen, dass sich jemand der Sache annimmt.
- Ultima ratio, wenn du einen Artikel für nicht „neutralisierbar“ hältst, ist ein Löschantrag. In diesem Fall solltest du auf den Löschkandidaten begründen, warum eine Überarbeitung nicht möglich oder sinnvoll ist.
Auf keinen Fall solltest du Passagen kommentarlos löschen.
Du solltest auch nicht versuchen, Artikel, in denen der eine Standpunkt nur ungenügend erklärt wird, durch Kürzungen des anderen Standpunktes neutraler zu machen. Stattdessen solltest du den nur ungenau erklärten Standpunkt besser erklären.
Besonders gefährdete und umstrittene Artikel, in die häufig nicht-neutrale Passagen eingefügt werden, kannst du auf Beobachtungskandidaten verlinken, damit viele Benutzer sie regelmäßig verfolgen.
Artikel, die einige als nicht neutral ansehen und nicht so einfach umzuschreiben sind, kannst Du mit dem Baustein kennzeichnen, der auf diese Seite linkt. Das Ganze sieht dann so aus:
Neutraler Standpunkt
Neutraler Standpunkt
ja:Wikipedia:中立的な観点
ko:위키백과:중립적 시각
nb:Wikipedia:Objektivitet
simple:Wikipedia:Neutral point of view
th:วิกิพีเดีย:มุมมองที่เป็นกลาง
StaatsformDie Herrschaftsform und in zweiter Linie die Organisation der Herrschaftsausübung in einem Staat bestimmen seine Staatsform.
Staatsform lässt sich auch als die Antwort auf die Frage Wer herrscht ? beschreiben. So definiert beispielsweise das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Staatsform mit dem Satz Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus als Demokratie.
In der Geschichte entwickelten politische Denker zahlreiche Typologien verschiedener Staatsformen. Aus der Antike stammt von dem griechischen Philosophen Aristoteles die klassische Aufteilung in sechs Formen, Monarchie, Aristokratie, Politie und deren entartete Pendants Tyrannis, Oligarchie und Demokratie. Der italienische Politiker und Historiker Niccolo Machiavelli unterschied zwischen Alleinherrschaften (Autokratien) und Freistaaten (Republiken).
In der Gegenwart wird hauptsächlich zwischen den Staatsformen der Diktatur und denen der Demokratie unterschieden.
Bei den Diktaturen handelt es sich vorwiegend um sich selbst als Präsidenten bezeichnende Alleinherrscher (Autokraten) sowie um die absoluten und die nicht parlamentarischen, konstitutionellen Monarchien.
Die Demokratien gliedern sich vorwiegend in parlamentarische und präsidentiale Republiken sowie in die moderne parlamentarische Art der konstitutionellen Monarchie. Kritiker dieser Einteilung wenden ein, dass es sich bei vielen Demokratien in Wirklichkeit um Oligarchien handelt. Das gemeinsame formale Merkmal der Demokratien ist jedoch die grundsätzliche freie Wählbarkeit und Abwählbarkeit der Herrschenden durch das Volk.
Siehe auch
- Liste der Staatsformen
- Regierungsform
- Staatstheorie
- Staatsformen in der Geschichte
Literatur
- Alexander Gallus, Eckhard Jesse (Hrsg.): Staatsformen. Modelle politischer Ordnung von der Antike bis zur Gegenwart. Ein Handbuch, Böhlau Verlag, Köln, Weimar und Wien 2004.
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Kategorie:politischer Begriff
ja:政治体制
ko:정부 형태
Repräsentative DemokratieDie repräsentative Demokratie ist eine Form der indirekten Demokratie, in der Volksvertreter (Abgeordnete) gewählt werden, die souverän und ohne direkte Eingriffsmöglichkeit des Volkes, die politischen Entscheidungen treffen.
Funktionsweise
Aus der Mandatsverteilung der Parteien, die sich aus den Wählerstimmen unter Beeinflussung durch das Wahlrecht ergibt, resultieren die Machtverhältnisse im Parlament. Nach den Wahlen bilden die stärksten Parteien eine Regierung.
Die Eingriffsmöglichkeit des Volkes beschränkt sich auf die Auswahl der Volksvertreter (beim Persönlichkeitswahlrecht, die Spitzenkandidaten und Wahllisten werden von den Parteien selbst auf Parteitagen bestimmt) und damit die Abwahl einer Regierung zum Wahltermin. Im Gegensatz dazu steht die direkte Demokratie, in der das Wahlvolk politische Richtungsentscheidungen auch während einer Legislaturperiode unmittelbar treffen kann.
Vorteile der repräsentativen Demokratie
Die repräsentative Form der Demokratie bietet zunächst den Vorteil, dass die Entscheidungsfindung schneller und preisgünstiger vollzogen wird. Wahlkämpfe und die Kosten für die Abstimmung und Auszählung nehmen viel Zeit und Geld in Anspruch. Weiter führen die Befürworter des Systems an, dass die Repräsentanten sich voll auf ihre politische Arbeit konzentrieren können und der politische Entscheidungsprozess so professionalisiert wird. Für komplexe Sachverhalte wie Einzelfragen zur Steuer- und Sozialgesetzgebung kann so Expertenwissen genutzt werden, über das der durchschnittliche Bürger nicht verfügt.
Repräsentative Systeme gelten auch als weniger anfällig für kurzzeitige Einflüsse durch Demagogie und Populismus und des "Volkszorns". Als Beispiel führen die Befürworter repräsentativer Systeme gerne an, dass kurz nach ausnehmend grausamen Mordfällen die Zustimmung zur Todesstrafe bei Umfragen rapide zunimmt.
Nachteile der repräsentativen Demokratie
Indirekte Demokratie, zu der die repräsentative Demokratie zu zählen ist, konzentriert Macht in den Händen weniger, was die Wahrscheinlichkeit von Korruption in der Regierung erhöht.
Kritiker führen als Nachteil der repräsentativen Demokratie in Form von parlamentarischen Regierungssystemen (sofern sie auf einem Verhältniswahlrecht beruht) auch den Fraktionszwang auf. Die Regierung kann mit Neuwahlen drohen oder abweichendes Verhalten mit aussichtslosen Listenplätzen bestraft werden. Diese Mechanismen begrenzen das freie Mandat des Abgeordneten.
Die Gegner einer Demokratie durch Repräsentation beklagen ferner die mangelnde Einflussnahme durch den Stimmbürger, der keinen direkten Einfluss auf Sachthemen nehmen kann, und die Gefahr, dass die Volksvertreter ihrerseits zu sehr von den Auffassungen der normalen Leute entfernt lebten.
Zudem fürchten sie, repräsentative Systeme könnten leichter von Einzelinteressen (Lobby) beeinflusst werden, da es einfacher und billiger ist, eine vergleichsweise überschaubare Gruppe Abgeordneter zu überzeugen als Millionen von Stimmberechtigten. Die politische Affären zu Parteispenden der letzten Jahre in Deutschland (Flick-Affäre, Schwarzgeldaffäre) werden hier als Beispiel angeführt.
In Deutschland wurde Anfang 2004 der Begriff "Lobbykratie", also Herrschaft der Lobbies geprägt, da vielen offenbar wurde, dass in den Reformen gerade die, die keine Lobby haben, stark benachteiligt wurden, wobei Bereiche mit starkem Lobbyismus z. B. Empfänger von Groß-Subventionen bei Sparmaßnahmen ausgespart wurden.
Der Anfälligkeit des Volkes gegenüber Populismus halten Kritiker entgegen, dass diese Gefahr durch Repräsentation nicht vollständig gebannt werden könne, sich vielmehr der Populismus in stark populistischen Wahlkämpfen und entsprechenden Repräsentanten entlüde.
Eine der repräsentativen Demokratie entgegengesetzte Form von Demokratie ist die Rätedemokratie.
Bedeutung in der Praxis
In der Praxis finden sich häufig Mischformen. So verfügen viele Staaten der Welt zusätzlich zur repräsentativen Demokratie über eine zusätzliche Volksgesetzgebung (Plebiszit). Da die Schwellen für Volksinitiativen aber eher hoch liegen, kommen diese Konzepte eher selten zum Tragen.
Ausprägungen der repräsentativen Demokratie
Die repräsentative Demokratie gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Man unterscheidet zwischen repräsentativen Demokratien, in der das Staatsoberhaupt ein Präsident ist (Präsidialdemokratie oder parlamentarische Demokratie) und repräsentativen Demokratien in denen einen Monarch Staatsoberhaupt ist (konstitutionelle Monarchie oder parlamentarische Monarchie).
Repräsentative Demokratien: USA, Vereinigtes Königreich, Deutschland
siehe auch: Demokratie, direkte Demokratie,
Liste der Staatsformen, Oligarchie, Parlamentarismus,
Regierung, Stochokratie, Wahlbasisdemokratie
Weblinks
- [http://www.projektwerkstatt.de/hoppetosse/antiwahl/texte/machtnix/demo01.html Demokratiekritik] aus herrschaftskritischer Sicht
- [http://www.junge-linke.de/staat_und_nation/die_demokratie_und_ihre_ideali.html Demokratie] und ihre Idealisten
Kategorie:Politischer Begriff
Kategorie:Demokratie
ja:間接民主制
Partizipatorische DemokratiePartizipatorische Demokratie (von Partizipation Teilhaben, Teilnehmen und Demokratie Volksherrschaft) will politische Mitwirkung möglichst vieler in möglichst vielen Bereichen maximieren. Die erzieherischen Funktionen der Demokratie, die öffentliche Willensbildung und der Aufbau einer Zivilgesellschaft sind dabei zentrale Anliegen. Dabei steht die Ausdehnung des Demokratieprinzips auf alle gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereiche sowie der Privatsphäre im Mittelpunkt (siehe auch feministische Demokratietheorie).
Dabei handelt es sich um eine alternative Demokratietheorie, die so in der Praxis (bisher) nur in Ansätzen umgesetzt ist.
Funktionsweise
Eine partizipatorische Demokratie soll gemeinsame Interessen auflegen, mobilisieren und ausgleichen, und ein Regieren durch Mitwirken und rege Diskussion umsetzen. Die Basis dabei ist Deliberation, also verständigungsorientierte Kommunikation. So wird eine authentische Partizipation möglichst vieler an möglichst vielen öffentlichen Angelegenheiten (siehe auch Ochlokratie, ursprünglich jedoch negativ geprägt) ermöglicht.
Die einzelnen Verfechter der partizipatorischen Demokratie haben dabei unterschiedliche Vorstellungen über die Umsetzung von Partizipation: Zum Beispiel stellt sich die Frage in wie weit Zivilgesellschaft in Bezug auf Vereine und andere Initiativen an Entscheidungen und Aufgaben beteiligt werden sollten, oder eher die vorhandenen (staatliche) Institutionen mit mehr Bürgerbeteiligung am Entscheidungs- und Umsetzungsprozess arbeiten sollten (siehe dazu z.B. Benjamin R. Barbers „Starke Demokratie“).
Abgrenzung zu anderen Demokratietheorien
allgemeine Unterschiede:
- Mehr Reichweite des demokratischen Prinzips, also Demokratie nicht nur als Staatsform, sondern auch als Lebensform oder Seinsform, damit eine
- Ausdehnung des Politischen auf alle Sphären der Gesellschaft, und somit eine
- unmittelbare Volksherrschaft.
Kritik an klassischer repräsentativer Demokratie:
- Repräsentation wird von Theoretikern der partizipatorischen Demokratie als Machtabgabe verstanden und führt zu einer Herrschaft weniger über alle (Oligarchie). Es wird infrage gestellt, ob gewählte Parteien oder Politiker wirklich als demokratisch legitimiert gelten.
- Partizipation wird durch Wahl gehemmt, Eigeninitiative wird verdrängt, gesellschaftliche Selbstorganisation kann sich nicht voll entfalten.
Unterschied zur direkten Demokratie:
- Generell kann direkte Demokratie auch als eine Form der partizipatorischen Demokratie angesehen werden, da auch hier mehr Bürger in den politischen Entscheidungsprozess eingebunden werden,
- Direkte Demokratie will „politische Fragen unmittelbar durch Volksabstimmung“ entscheiden, während partizipatorische Demokratie Mitwirken nicht primär durch Abstimmung, sondern als Teilhaben und seinen Teil leisten versteht (direktdemokratisch wird abgestimmt, zum Beispiel mehr Entwicklungshilfe zu leisten, partizipatorisch würde man einen Verein gründen und selbst Entwicklungshilfe betreiben),
- Partizipatorische Demokratie will Ausweitung des demokratischen Prinzips auch auf andere Bereiche wie Wirtschaft.
Theorievarianten
In der Theorietradition taucht partizipatorische Demokratie (geprägt durch Pateman, Bachrach, Botwinek) auch unter folgenden Begriffen auf:
- expansive Demokratie (Warren),
- starke Demokratie (Benjamin R. Barber),
- assoziative Demokratie (Paul Hirst),
- dialogische Demokratie (Anthony Giddens),
- deliberative Demokratie (James S. Fishkin [http://communication.stanford.edu/faculty/fishkin.html], Jürgen Habermas, Seyla Benhabib).
Partizipation in Deutschland
In der deutschen Verfassung gibt es fast keine direktdemokratischen Elemente, trotzdem hat die Zivilgesellschaft durch bürgerschaftliches Engagement, beispielsweise durch Vereine und Initiativen, einen immer stärkeren Einfluss auf die Politik und die Gestaltung der Gesellschaft.
Freiwilligensurvey '99, die Enquete-Kommission Zukunft des bürgerlichen Engagements des Bundestags, das Internationale Jahr der Freiwilligen (IJF) sind nur einige Meilensteine, die zeigen wie kräftig der dritte Sektor (Ehrenamt) heute ist und auch durch den Staat und die Politik wahrgenommen wird. Bürgerbeteiligung wird immer stärker praktiziert.
Eine Initiative Demokratische Bürgerbeteiligung in Potsdam führte zur Einrichtung eines Ständigen Forums der Potsdamer Zivilgesellschaft (Zusammenkunft von Bürgern und Bürgervereinen), um den von den Stadtverordneten beschlossenen Weg zur Bürgerkommune Potsdam Realität werden zu lassen. Die Zivilgesellschaft hat dem mit der Ausarbeitung einer Konzeption Bürgerkommune Potsdam beauftragten Oberbürgermeister den Willen der Bürger übermittelt, die Stadtverwaltung bereits bei der Ausarbeitung dieser Konzeption zu begleiten. Dabei soll insbesondere der kompetente Bürger seine Meinung einbringen können (siehe auch http://www.europa-jetzt.org/potsdam/page/potsdam-d.html).
Eine weitere Form der Beteiligung von Bürgern, eine Bürgerwerkstatt, hat die Stadt Bonn im Oktober 2005 zur Gestaltung des Bereiches vor dem Hauptbahnhof eingerichtet.
Siehe auch:
- Bertelsmann Stiftung (Hrsg.): Politische Partizipation in Deutschland, Gütersloh (2004), ISBN 3892047871
Partizipation in Europa
Zahlreiche Kommunen und Regionen Europas wenden in der einen oder anderen Form das Prinzip der partizipativen Demokratie an. Siehe einige Beispiele:
in Frankreich
- [http://x2000.homelinux.net/democratieparticipativelille/democratie_participative/index.php3 Lille],
- [http://www.villard-de-lans.fr/mairie/conseil/democratie.php Villard-de-Lands],
- [http://www.democratie-participative.fr/Pointu-Charentes Pointu-Charentes],
- [http://www.vandoeuvre.fr/mairie/pages/fr/182.htm Vandoeuvre],
- [http://www.grand-dijon.fr/content?id=2849 Grand-Dijon],
- [http://www.reseauxcitoyens-st-etienne.org/rubrique.php3?id_rubrique=11 St-Etienne]
- [http://www.reseauxcitoyens-st-etienne.org/rubrique.php3?id_rubrique=11 Grigny]
- [http://www.ivry94.fr/web/52995.htm Ivry-sur-Seine]
in Belgien
- [http://www.wallonie.be/fr/themes/home/pouvoirs_locaux/democratieparticipative_demarchecitoyenne.shtml Région Wallonie]
Bewertung
Folgende Kritikpunkte (1-6 nach Schmidt, Demokratietheorien):
# Primat des normativen: Die Behauptung von Bachrach (siehe Zitate) ist nicht empirisch abgesichert und bezieht sich hauptsächlich auf jüngere Bürger mit postmaterieller Wertevorstellung,
# Tocquevilles Problem: Umfassende Demokratisierung steigert die Gefahr des Minderheits- oder Mehrheitsdespotismus
# Destabilisierung durch Übermobilisierung: Durch den Überschuss an Beteiligung und Ansprüchen kann sich die politische Ordnung destabilisieren,
# Eindimensionalität: Qualität und Folgeprobleme politischer Entscheidungen werden weitgehend vernachlässigt,
# Zu optimistisches Menschenbild: Bürger versuchen individuellen Eigennutz zu maximieren und sind nur unter speziellen Bedingungen zu gemeinwohlorientierter Kooperation motiviert,
# Überschätzung der Bürgerkompetenzen: Möglicherweise sind die Bürger, die vernünftige Entscheidungen treffen sollen, nicht dazu befähigt,
# Aktive und passive Öffentlichkeit: Normalerweise beteiligen sich nur aktive Bürger. Wie können auch die von sich aus passiven, aber dennoch stimmberechtigten Bürger am Entscheidungsprozess teilnehmen?
Europäische Union
Auch in den Verfassungsentwürfen der Europäischen Union ist die partizipatorische Demokratie verankert.
Zum Beispiel wird im 2. Entwurf der Verfassung [http://www.europakonvent.info/europakonvent/konvent/psfile/download/7/cv00820_re3f04880c77917.pdf] dieses Thema in Artikel 46 behandelt:
Grundsatz der partizipativen Demokratie
(1) Die Organe der Union geben den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden in geeigneter Weise die Möglichkeit, ihre Ansichten zu allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und auszutauschen.
(2) Die Organe der Union pflegen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.
(3) Um die Kohärenz und die Transparenz des Handelns der Union zu gewährleisten, führt die Kommission umfangreiche Anhörungen der Betroffenen durch.
(4) Mindestens eine Million Bürgerinnen und Bürger aus einer erheblichen Zahl von Mitgliedstaaten können die Kommission auffordern, geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht der Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um diese Verfassung umzusetzen. Die Bestimmungen über die besonderen Verfahren und Bedingungen, die für eine solche Bürgerinitiative gelten, werden durch ein Europäisches Gesetz festgelegt.
Zitate
- Drysek: If democracy is a good thing ..., then more democracy should presumably be an even better thing - Wenn Demokratie etwas Gutes ist, dann ist wohl mehr Demokratie etwas noch Besseres (in Drysek, John S. Political Inclusion snd the Dynamics of Democratization, in: APSR 87, 48-60)
- Jürgen Habermas: Demokratie arbeitet an der Selbstbestimmung der Menschheit. (siehe Studie Student und Politik)
- Peter Bachrach: Die Mehrheit der Individuen kann nur durch eine aktivere Partizipation an bedeutsamen Entscheidungen des Gemeinwesens Selbstbewußtsein gewinnen und ihre Fähigkeiten besser entfalten. Das Volk hat daher im allgemeinen ein doppeltes politisches Interesse - Interesse an den Endresultaten und Interesse am Prozeß der Partizipation (siehe Peter Bachrach: Die Theorie demokratischer Elitenherrschaft, 1970, S. 119f)
Siehe auch: Ochlokratie, Öffentlichkeit, Kommunitarismus, Selbstbestimmung, Radikaldemokratie, Graswurzel-Journalismus, Soziales Kapital, Soziales Vertrauen
Weblinks
- [http://www.politikon-osnabrueck.de/ilias/le-html/course72/off_page_print72st1190pr.htm Das Konzept des Sozialkapitals] aus Lehreinheit Soziales Kapital (Politikon Osnabrück, Politikwissenschaftliches Portal)
- [http://www.benjaminrbarber.com/ priv. Webseite] von Benjamin R. Barber (englisch)
- [http://www.deliberative-democracy.net Deliberative Democracy Consortium] Bewegung, die deliberative Demokratie fördert (englisch)
- [http://staff-www.uni-marburg.de/~gimmler/deliberativ.html Deliberative Demokratie, Öffentlichkeit und das Internet von Antje Gimmler]
- Siehe auch: [http://en.wikipedia.org/wiki/Deliberative_democracy en.Wikipedia: Deliberative democracy]
- Siehe auch: [http://fr.wikipedia.org/wiki/Démocratie_participative Démocratie participative]
- [http://www.europa-jetzt.org/potsdam/page/potsdam-d.html Dokumentation: Über den Weg Potsdams zur Bürgerkommune] - mit aktiver Bürgerpartizipation
Kategorie:Demokratie
Kategorie:Politischer Begriff
ko:참여 민주주의
DemokratieDie Demokratie (griechisch δημοκρατία, von δήμος, démos – Volk und κρατία, kratía – Macht, Herrschaft, Kraft, Stärke), ursprünglich von Aristoteles abwertend im Sinne von »Herrschaft des Pöbels« gebraucht, bezeichnete zunächst die direkte Volksherrschaft (heute: Direktdemokratie, Radikaldemokratie, Basisdemokratie). Heute wird »Demokratie« zumeist als allgemeinerer Sammelbegriff für Regierungsformen gebraucht, deren Herrschaftsgrundlage aus dem Volk abgeleitet wird. In den so genannten Repräsentativen Demokratien werden hierzu von den Bürgern eines Staates Repräsentanten gewählt, die über Parlamente und in der Regierung im Auftrag des Volkes Herrschaft ausüben sollen. Bei vorwiegend direkt-demokratischen Regierungsformen übt das Volk die Macht selbst aus, zum Beispiel mittels Volksentscheiden, kooperativer Planung. Entscheidendes Merkmal der Demokratie ist die Möglichkeit, die jeweilige Regierung durch eine Abstimmung (entweder des Volkes oder gewählter Vertreter) austauschen zu können, hierin unterscheidet sie sich von der tyrannischen Staatsform.
Umgangssprachlich wird unter demokratisch oft auch eine alle Beteiligten gerecht einbeziehende Vorgehensweise verstanden. Daraus folgt auch das im folgenden dargestellte Demokratieverständnis, das Bestandteile der westlichen/bundesdeutschen Vorstellung vom bürgerlich-humanistischen (Rechts-)Staat unter dem Begriff Demokratie subsumiert, die mit ihm weder semantisch noch historisch erklärbar sind. Frühe Demokratietheoretiker der Neuzeit standen dem Prinzip vom Rechtsstaat oder einer Verfassung skeptisch gegenüber, da diese die Macht des Volkes souverän zu entscheiden, beeinträchtigen würden – ebenso wie frühe liberale Theoretiker die Demokratie skeptisch sahen, da eine konsequente Demokratie auch problemlos in die individuellen Freiheitsrechte des Einzelnen eingreifen könnte. Zum westlichen Demokratieverständnis gehören, neben der Beteiligung aller Bürger, der Rechtsstaat und die Sicherung der Menschenrechte.
In Deutschland wird die Demokratie durch das Grundgesetz als tragendes Verfassungsprinzip festgelegt. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (Art. 20, Abs. 2 GG). Auch in der österreichischen Bundesverfassung heißt es bereits im Artikel 1: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.
Geschichte
Die Geschichte der Demokratie ist eng verknüpft mit der Idee der Naturrechte, heute eher bekannt unter dem Begriff der Menschenrechte. Ausgehend davon wurde die Idee der Gleichberechtigung der Freien entwickelt, die sich in den frühen Ansätzen zu demokratischen Gesellschaften wiederfindet. Die Mitgestaltungsbefugnisse eines Menschen hingen zunächst, wie von eben genanntem Begriff impliziert, am Status der Person: Nur Freie – was Sklaven, Frauen und Nicht-Bürger ausschloss – hatten diese Rechte inne.
Als erste Verwirklichung der Demokratie in der Geschichte wird die Attische Demokratie angesehen, die nach heftigem Ringen des Adels und der Reichen mit dem einfachen Volk errichtet worden war und allen männlichen Vollbürgern der Stadt Athen Mitbestimmungsrechte in der Regierung gewährte. Beamte wurden per Los bestimmt oder gewählt. Eine Gewaltenteilung im modernen Sinne gab es jedoch nicht.
Die Staatsform war nicht unumstritten, gewährte sie doch beispielsweise den Bürgern das Recht, Mitbürger, die als gefährlich für die Demokratie angesehen wurden, in die Verbannung zu schicken (siehe auch Ostrakismos, Scherbengericht) – eine Praxis, die recht häufig und nicht immer zum Wohle Athens angewandt wurde. Auch waren die Beschlüsse der Volksversammlung leicht beeinflussbar – der Demagoge trat auf und sollte nicht selten eine unglückliche Rolle in der Politik Athens spielen (vgl. Kleon und Alkibiades sowie Peloponnesischer Krieg). Auch in anderen Poleis des attischen Seebunds wurden Demokratien eingerichtet, die aber vor allem dafür sorgen sollten, dass die Interessen Athens gewahrt wurden.
Der bekannte Althistoriker Christian Meier erklärte die Einführung der Demokratie durch die Griechen dadurch, dass sie entdeckt hätten, dass Demokratie die Antwort auf die Frage ist, wie es der Politik gelingen kann, auch die Herrschaft selbst zum Gegenstand von Politik zu machen (vgl. Christian Meier, Die Entstehung des Politischen bei den Griechen, Frankfurt a.M. 1980).
Der antike Philosoph Aristoteles verwendet den Begriff Demokratie in seiner Politik negativ, um die Herrschaft der Armen zu bezeichnen; diese "entartete Staatsform" würde nicht das Wohl der Allgemeinheit, sondern nur das Wohl eines Teils der Bevölkerung (eben der Armen) verfolgen. Allerdings lehnte er die Demokratie (in ihrer gemäßigten Form) nicht strikt ab, wie etwa noch sein Lehrer Platon dies tat. Aristoteles plädierte aber für eine Form der Mischverfassung zwischen Demokratie und Oligarchie, die so genannte Politie.
Auch die römische Republik verwirklichte bis zur schrittweisen, kontinuierlichen Ablösung durch den Prinzipat eine Gesellschaft mit rudimentären demokratischen Elementen, basierend auf der Idee der Gleichberechtigung der Freien bei der Wahl der republikanischen Magistrate, auch wenn freilich das oligarchische Prinzip bestimmend war. Es sei aber doch darauf hingewiesen, dass der Historiker Fergus Millar einen anderen Standpunkt vertritt und die römische Republik viel mehr als eine Art direkt-demokratisches Staatswesen interpretiert hat; die diesbezügliche Diskussion ist noch nicht beendet. Die historisch für uns bedeutendere Leistung Roms dürfte allerdings die Etablierung einer frühen Form eines Rechtsstaats sein – einem Konzept, das ebenfalls eng mit unserem heutigen Verständnis von Demokratie zusammenhängt.
Zur Zeit des Mittelalters wurden die demokratischen Ideen nahezu vollständig aus Europa verdrängt, nur in den Reichsstädten mit Bürgerrechten und Teilen der Schweiz überlebten diese Ideen teilweise.
Ab dem 17. Jahrhundert wurde von Jean-Jacques Rousseau der Begriff der Volkssouveränität propagiert, John Locke und Charles de Secondat Montesquieu etablierten im 18. Jahrhundert den Begriff der Gewaltenteilung – beides wird als elementarer Bestandteil eines modernen, demokratischen Rechtsstaates betrachtet.
Gleichzeitig hatten sich in den USA fünf Indianer-Stämme zum Bund der Irokesen zusammengeschlossen und sich eine Räte-Verfassung gegeben. Benjamin Franklin und andere amerikanische Staatsmänner ließen sich hinsichtlich der Ausgestaltung der amerikanischen Verfassung von den Irokesen anregen.
Die Vorarbeiten dieser Philosophen, das Vorbild des englischen Parlamentarismus und auch das Vorbild der irokesischen Verfassung fanden Berücksichtigung, als mit der Verfassung der USA 1787 der erste moderne demokratische Staat, die USA, entstand. Polen war dann der zweite Staat mit einer demokratischen Verfassung (3. Mai 1791) und somit der erste in Europa. Diese Prozesse inspirierten ebenfalls die Französische Revolution, wenn auch erst eine schrittweise Demokratisierung der anderen europäischen Länder erfolgte (und keineswegs überall, siehe das zaristische Russland, Österreich-Ungarn, Preußen etc.), wobei auch der bereits ehrwürdige englische Parlamentarismus besondere Erwähnung verdient.
Repräsentation
Das »Volk« ist keine Einzelinstanz mit einem freien Willen, sondern eine (meist sehr große) Anzahl von gleichberechtigten Individuen, von denen jedes seinen eigenen, freien Willen hat. Aufgabe demokratischer Systeme ist es also, sich so zu organisieren, dass dabei die Einzelinteressen ausgeglichen werden und sich die Entscheidungen nach einem emergierenden Gesamtwillen richten.
Da in der Praxis jedoch das Staatsvolk nicht über jedes Detail des politischen Tagesgeschäftes entscheiden kann, haben sich alle bestehenden Demokratien dergestalt organisiert, dass – meist auf mehreren Ebenen wie Gemeinde, Land, Staat etc. gestaffelt – Teile der Souveränität in Einzelentscheidungen an gewählte Volksvertreter abgegeben werden. Das Volk gibt dann in Wahlen die »grobe Linie« vor, an der sich die Vertreter zu orientieren haben (bzw. in der Praxis orientieren, da davon ihre Wiederwahl abhängt). Diese Vertreter sollen als Repräsentanten der Wählergemeinde agieren, von der sie gewählt wurden und deren Interessen und Ziele sie in den entsprechenden Gremien im Interesse ihrer Wähler durchsetzen sollen.
Der Einfluss, den das Volk als Souverän während der Amtszeit der gewählten Vertreter auf diese behält, unterscheidet sich in den unterschiedlichen Demokratieformen. In manchen Systemen wie in der Schweiz behält das Volk ein Vetorecht gegenüber den Entscheidungen der Volksvertreter, in anderen besteht lediglich ein Petitionsrecht, wieder andere beschränken sich auf das Wahlrecht für die Volksvertretung. Es gibt auch, darauf sei an dieser Stelle hingewiesen, immer wieder die Forderung nach einer Umsetzung von radikaldemokratischen Systemen, die ohne Volksvertreter auskommen sollen oder das Repräsentationsprinzip verachten (siehe z. B. Partizipatorische Demokratie). Dabei handelt es sich um theoretische Modelle, die in diesem Artikel nicht weiter betrachtet werden.
Auch wenn Wahlen ein wesentliches Grundkriterium für Demokratien sind, so sind sie nicht die Einzige: Wesentlich zeichnet sich eine Demokratie durch die Freiheiten und Rechte aus, die ihre Bürger gegenüber dem Staat beanspruchen können. Damit muss eine Demokratie unabdingbar die Menschenrechte gewährleisten. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang das bereits erwähnte Wahlrecht, das Diskriminierungsverbot, das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine unabhängig funktionierende Judikative als konstituierende Grundbausteine einer Demokratie zu nennen.
Verschiedene Demokratieformen
Demokratie findet sich umgesetzt u. a. in folgenden Formen wieder. Neben diesen Demokratievarianten in der Praxis gibt es eine Vielzahl von Theorien, die noch weitere Auffassungen über Demokratie vertreten (siehe Demokratietheorien).
Repräsentative und direkte Demokratie
In der repräsentativen Demokratie geht die Staatsgewalt insoweit vom Volke aus, als dieses in Abständen von meistens 4 bis 5 Jahren Repräsentanten wählt (Personen oder Parteien), die die politischen Entscheidungen für die Zeit der nächsten Wahlperiode treffen.
Beim reinen Verhältniswahlrecht kann der Wähler eine Partei benennen, die seinen politischen Vorstellungen am nächsten kommt. Im Parlament sind die Parteien dann etwa mit der Stärke vertreten, die ihrem Stimmenanteil entspricht. Beim reinen Mehrheitswahlrecht zieht aus jedem Wahlkreis derjenige Bewerber ins Parlament ein, der dort die meisten Stimmen auf sich vereint. Verschiedene Mischformen kommen vor.
In der Stochokratie werden die Vertreter des Volkes per Los bestimmt!
In der direkten Demokratie liegt die gesamte Macht beim Volk.In der Praxis tritt diese Form der Demokratie auf Staatsebene allerdings nie auf; es wird vielmehr auf die plebiszitäre Elemente gesetzt, wobei das Volk nur in wichtigen Entscheidungen per Volksentscheid unmittelbar beteiligt wird.
Das Rätesystem schließlich stellt eine Mischform zwischen direkter und repräsentativer Demokratie dar.
Die meisten modernen Demokratien sind repräsentative Demokratien, teilweise mit direktdemokratischen Elementen wie Volksentscheiden auf nationaler oder kommunaler Ebene.
Die Schweiz ist auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene eine plebiszitäre Demokratie, wobei auf nationaler und in den meisten Kantonen auch auf kantonaler Ebene und in größeren Städten auf kommunaler Ebene ein Parlament Legislative ist, und das Volk bei Parlamentsentscheiden nur über Verfassungsänderungen und über Gesetzesänderungen abstimmt. Zusätzlich gibt es für das Volk noch das Recht der Verfassungsinitiative, bei dem eine Anzahl Bürger eine Änderung der Verfassung vorschlagen kann, über die obligatorisch abgestimmt werden muss. Zudem kann mit genügend Unterschriften eine Volksabstimmung (Referendumsabstimmung) über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz erzwungen werden. Einige kleine Kantone haben statt des Parlaments die Landsgemeinde. Auf kommunaler Ebene gibt es in kleineren Orten keine Volksvertretung, sondern Entscheide werden direkt in einer Bürgerversammlung diskutiert und abgestimmt.
Präsidentielle und parlamentarische Demokratie-Systeme
Nach dem klassischen Prinzip der Gewaltenteilung sind in Demokratien die Gesetzgebung und die Regierung zu trennen. In der Praxis sind (zum Beispiel über Parteizugehörigkeiten) beide nicht unabhängig voneinander zu sehen: Die Fraktion, die die Mehrheit im Bereich der Gesetzgebung hat, stellt in der Praxis meist auch die Regierung.
Der Unterschied zwischen einer eher präsidentiell und einer eher parlamentarisch ausgerichteten Demokratie liegt nun in den praktischen Auswirkungen des verfassten Machtverhältnisses zwischen Regierung und Gesetzgebung.
Präsidentielle orientierte Ausprägungen (Beispiel USA) zeichnen sich durch eine starke Stellung des Regierungschefs, des Präsidenten, gegenüber dem Parlament aus, in parlamentarischen Systemen regiert das Parlament in der Praxis ein Stück weit mit.
Praktische Auswirkungen haben zum Beispiel die Zustimmungspflichtigkeit des Parlamentes bei bestimmten Entscheidungen (in den USA beispielsweise kann der Präsident frei einen Militäreinsatz befehlen, in der Bundesrepublik benötigt der Kanzler hierfür in aller Regel ein positives Votum des Parlamentes.), oder Fragen des Haushaltsrechtes.
Bei präsidentiell orientierten Systemen findet man häufig eine Direktwahl des Präsidenten durch das Volk, um die starke Machtstellung stärker vom Souverän abhängig zu machen. In einer parlamentarischen Demokratie wird die Regierung meist vom Parlament gewählt und kann vom Parlament auch wieder abgesetzt werden.
Mehrheitsdemokratie, Konkordanzdemokratie und Konsensdemokratie
In Mehrheitsdemokratien wird die Regierung aus Parteien zusammengesetzt, die im Parlament die Mehrheit haben. Damit hat die Regierung gute Chancen, ihre Vorschläge beim Parlament durchzubringen. Bei einem Regierungswechsel kann jedoch das Pendel wieder in die entgegengesetzte Richtung laufen. Großbritannien und die USA sind Beispiele für Mehrheitsdemokratien.
In einer Konkordanzdemokratie, werden öffentliche Ämter nach Proporz oder Parität verteilt. Alle größeren Parteien und wichtigen Interessengruppen sind an der Entscheidungsfindung beteiligt und die Entscheidung ist praktisch immer ein Kompromiss. Der Entscheidungsprozess braucht mehr Zeit und große Veränderungen sind kaum möglich, andererseits sind die Verhältnisse auch über längere Zeit stabil und es werden keine politischen Entscheide bei einem Regierungswechsel umgestürzt. Die Schweiz ist ein Beispiel für eine Konkordanzdemokratie.
Die Abgrenzung von Konkordanz- und Konsensdemokratie ist schwierig und variiert sehr stark je nach Autor. Vielfach werden die Begriffe in der Literatur gleichgesetzt, die Unterschiede sind dann auch tatsächlich marginal. Konsensdemokratien zeigen gemeinhin eine ausgeprägte Machtteilung in der Exekutive, ein gleichberechtigtes Zwei-Kammern-System, die Nutzung des Verhältniswahlrechts und eine starre, nur durch Zweidrittel Mehrheit zu ändernde Verfassung. Deutschland passt sehr gut in dieses Raster und wird daher als Konsensdemokratie geführt.
Nenn-Demokratien
Heutzutage wird kaum ein Staat der Welt von sich behaupten, nicht demokratisch zu sein. In der Regel wird entweder der Begriff »Demokratie« oder »Republik« im Staatsnamen geführt. Dennoch führen einige Staaten die Demokratie zwar im Namen, denen wesentliche demokratische Elemente (zum Beispiel allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen) fehlen. So wird zum Beispiel die Verwendung des Namens »Deutsche Demokratische Republik« für den sozialistischen deutschen Staat zwischen 1949 und 1990 von den meisten Menschen als nicht zutreffend erachtet, da die Staatsgewalt de facto nicht vom Volke ausging. (Im sowjetischen Machtbereich sprach man euphemistisch lieber von »Volksdemokratie«.) »Nenn-Demokratie« trifft auch auf vorgeblich »demokratische« Abstimmungen zu, mit denen in diktatorischen Systemen Obrigkeitsentscheidungen durch das Staatsvolk »abzunicken« sind (typisch: 99,8% Ja-Stimmen).
Nach neueren Studien sind nur ca. 75 Nationen der Welt »anspruchsvolle Demokratien«, führen den Namen also nicht nur pro forma (Hans Vorländer).
Gesellschaftliche Perspektive
Neben den dargestellten Definitionen zur Demokratie als Methode, realisiert durch politische Institutionen, bedarf der demokratische Gedanke auch einer Verwirklichung in der Gesellschaft, damit die Prinzipien der demokratischen Staatsform auch in der Realität erfahrbar werden. Diese Auffassung, die das Demokratieprinzip auf möglichst alles ausdehnen will, also den Begriff der Volksherrschaft wörtlich nimmt, wird als Partizipatorische Demokratie bezeichnet.
Erst durch den Zugang zu Bildung für alle wird in Europa der Idealgedanke der Demokratie durch Ablösung der Monarchie ermöglicht, denn in einer Demokratie verläuft die politische Willensbildung von unten nach oben, wird also aus der Mitte der Bevölkerung an die Eliten getragen. In einer Diktatur, sowie in allen totalitären Systemen, ist dies genau umgekehrt, hier wird die politische Willensbildung von einer Elite der Bevölkerung manipulativ aufoktroyiert.
Demokratie sollte nicht verordnet, sondern als organischer Prozess verstanden werden, der in der Öffentlichkeit stattfindet und eine pluralistische Meinungsbildung ermöglicht und fördert.
Hierdurch und durch den damit zwingend einhergehenden Schutz von Grundrechten (z. B. Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit) sowie durch die Instrumentarien der politischen Bildung und der öffentlichen Berichterstattung über gesellschaftliche und politische Ereignisse soll eine Eigendynamik zustande kommen. Auf diese Weise entstehen organisierte Interessensgruppen, die Einfluss auf die Politik nehmen können.
In Brasilien entwickelte sich im Umfeld der Weltsozialforen auch Formen der partizipatorischen Demokratie mit dem Recht, direkt auf die Budgetverwendung Einfluss zu nehmen (sog. [http://www.goethe.de/br/poa/buerg/de/framebag.htm »Beteiligungshaushalt« oder »Bürgerhaushalt«]) .
Nebst diesen generellen Ausführungen muss gerade aus gesellschaftlicher Perspektive die "Bedrohung" der nationalstaatlichen Demokratie durch die Globalisierung der Wirtschaft und der Gesellschaft genannt werden. Da zumeist die Exektutive (Regierung und Verwaltung) stark in den aussenpolitischen Beziehungen kompetent sind, werden die Entscheidungen vermehrt durch diese Organe und weniger durch das Volk und das Parlament gefällt. Beispielsweise haben im Europäischen Ministerrat - eben - nur die Minister Einsitz. Betroffen von dieser Entwicklung sind v.a. Staaten, mit einer stark ausgebauten direkten Demokratie, so z.B. die Schweiz.
Um dieser Problematik entgegen zu treten werden neue Konzepte der Mitwirkung gefordert. Ein gangbarer Weg besteht z.B. darin neue Beschlussformen für die Parlamente zu kreieren, mit denen sie der Regierung in präziser Weise Aufträge erteilen können. Die Mitsprache des Volkes kann beispielsweise durch Staatsvertragsreferenden oder durch - flexiblere, modifizierte - Volksinitiativen gesichert werden.
Deutschlands Weg zur Demokratie
siehe dazu:
- Georg Büchner, der Vormärz und die Revolution von 1848/49
- Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche und die folgende Biedermeier-Zeit
- Ferdinand Lassalle, Begründer der Sozialdemokratie
- Deutsches Reich unter Otto von Bismarck
- Novemberrevolution, Weimarer Republik und Weimarer Verfassung
- Zeit des Dritten Reiches
- Grundgesetz der BRD
- Verfassung der DDR
- Wiedervereinigung
Bewertung
Demokratische Strukturen haben sich in vielen Staaten durchgesetzt, ebenso in einigen Kirchen, z. B. Presbyterianische Kirchen, Evangelisch-methodistische Kirche, Schweizer Landeskirchen (in der Schweiz werden sogar katholische Pfarrer von der Gemeinde gewählt), jedoch kaum in der Wirtschaft (Ausnahme Genossenschaften).
In der Politikwissenschaft sprechen einige Denker vom demokratischen Frieden unter Verweis darauf, dass Demokratien in der Geschichte bisher kaum Kriege gegeneinander geführt hätten, und werten dies als besonders positive Eigenschaft des demokratischen Systems. Allerdings kann zumindest die athenische Ur-Demokratie nicht als Beispiel für diese These herangezogen werden. Immanuel Kant schätzte Demokratien deshalb als vergleichsweise friedlich ein, da ihre Wähler sich ungern selber in einen Krieg schicken würden (Vgl. die Schrift namens Zum ewigen Frieden von 1795). Dies ist jedoch in der Friedens- und Konfliktforschung umstritten; als sicher gilt, dass Demokratien in dyadischen Beziehungen friedlich sind, dass im monadischen System Demokratie allein jedoch noch keine hinreichende Bedingung für friedlicheres Verhalten ist.
Der indische Nobelpreisträger Amartya Sen betont die wohlfahrtssichernde Kontrollfunktion der Demokratie. Ohne Demokratie gebe es für die Herrschenden keine Anreize, die Interessen der Mehrheitsbevölkerung zu vertreten. Demokratie sei somit ein Schutz vor Armut und Hunger.
Das demokratische Prinzip hat jedoch auch Grenzen. Mehrheitsentscheidungen können beispielsweise zu einer Benachteiligung von Minderheiten führen (siehe auch Tocquevilles Warnung vor der »Tyranei der Mehrheit«). Zudem kritisiert die partizipatorische Demokratietheorie, dass zu wenig Mitentscheidungs- und Selbstverwirklichungsmöglichkeiten in der modernen Demokratie gegeben sind.
Deshalb sind in einer Demokratie oft unverletzliche Grundrechte wie die allgemeinen Menschenrechte und Grundsätze der Nichtdiskrimierung durch die Verfassung garantiert, die auch durch Mehrheitsbeschluss nicht aufgehoben werden können. So steht das Grundprinzip des Minderheitenschutzes, das Teil des wichtigen Freiheitskonzeptes des Pluralismus ist, als Ausgleich gegen das Mehrheitsprinzip. Zum Schutz von Minderheiten kennt die Schweiz das so genannte Ständemehr: Neben der Mehrheit der Stimmen muss auch die Mehrheit der Kantone (Stände) eine Verfassungsänderung befürworten (bei Gesetzesänderungen gilt das einfache Volksmehr).
Da noch nie eine »echte« Demokratie eine andere angegriffen hat, sieht der Amerikaner Francis Fukuyama in der weltweiten Demokratisierung, in Verbindung mit der Etablierung der Freien Marktwirtschaft, das Ende aller Kriege und somit das Ende der Geschichte, was freilich höchst umstritten ist.
Insgesamt gelten demokratische Strukturen als eher langsam und ungeeignet für schnelle Anpassung an wechselnde Umstände, zumal die Wahlentscheidungen nicht immer nach objektiven Kriterien getroffen werden (siehe auch Demagogie, Polemik). Andererseits können demokratische Strukturen für Stabilität und teilweise vorhersagbare Verhältnisse sorgen, sofern die Gesellschaft stabil ist. Außerdem verfügen Demokratien über eine breitere Legitimationsbasis und können den Präferenzen der Wähler Rechnung tragen. Zudem ist nur in einer Demokratie die Möglichkeit gegeben, die politische Spitze ohne Blutvergießen auszutauschen, ebenso gewährleistet sie ein hohes Maß an sozialer Integration.
Zitate
- »Die Verfassung, die wir haben (...) heißt Demokratie, weil der Staat nicht auf wenige Bürger, sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist.« (Thukydides, Geschichte des Peloponnesischen Krieges, II 37; ursprünglich Bestandteil der Präambel des EU-Verfassungsentwurfs)
- »Maßstab der Aristokratie ist die Tugend, der Oligarchie der Reichtum, der Demokratie die Freiheit« (Aristoteles, Politik, 1294a10 ff.)
- »The government of the people, by the people, for the people.« (Die Regierung des Volkes, durch das Volk, für das Volk.) Abraham Lincoln über das Wesen der Demokratie, Gettysburg Address, 1863
- »Liberalität, die unterschiedslos den Menschen ihr Recht widerfahren lässt, läuft auf Vernichtung hinaus wie der Wille der Majorität, die der Minorität Böses zufügt und so der Demokratie Hohn spricht, nach deren Prinzip sie handelt.« (Theodor W. Adorno: Minima Moralia, Teil 1, 1944)
- »Democracy is the worst form of government – except for all those other forms, that have been tried from time to time.« (Demokratie ist die schlechteste Regierungsform – außer all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind.) (Winston Churchill in einer Rede im Unterhaus am 11. November 1947)
- »Unter all den Namen dessen, was man ein wenig schnell in der Kategorie der 'politischen Regierungsform' klassifiziert (ich glaube nicht, dass 'Demokratie' letztlich eine politische Regierungsform bezeichnet), ist der ererbte Begriff der Demokratie der einzige, der die Möglichkeit aufnimmt, sich in Frage zu stellen, sich selbst zu kritisieren und sich in unbestimmter Weise selbst zu verbessern. Wenn es sich dabei noch um den Namen einer Regierungsform handelte, dann um den des einzigen 'Regimes', das sich seiner eigenen Perfektionierbarkeit stellt, also seiner eigenen Geschichtlichkeit – und so verantwortlich wie möglich, würde ich sagen, sich der Aporie der Unentscheidbarkeit annimmt, auf deren Grund ohne Grund er sich entscheidet.« – Jacques Derrida (2001; in: Philosophie in Zeiten des Terrors, ISBN 3865723586, S. 161)
Siehe auch
- Liste der Staatsformen
- Demokratietheorie
Literatur
Einführung und Geschichte
- Konrad H. Kinzl (Hrsg.): Demokratia. Der Weg zur Demokratie bei den Griechen. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1995, ISBN 3-534-09216-3.
- Conze, Werner/Koselleck, Reinhart/Maier, Hans/Meier, Christian/Reimann, Hans Leo: Demokratie. in: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, hrsg. von Otto Brunner/Werner Conze/Reinhart Koselleck, Bd. 1, Stuttgart 1972, S. 821-899. Grundlegende Erläuterung des Demokratiebegriffs von der Antike bis in die Moderne, einschließlich Literaturangaben.
- Hans Vorländer: Demokratie. Beck Wissen, München 2003. Knappe Einführung in die Thematik.
Demokratietheorien im Vergleich
- Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. Eine Einführung. 3. Aufl., Opladen 2000. Grundlegende Einführung mit umfangreichen Literaturangaben; der Bogen spannt sich von Aristoteles bis hin zu den modernen Demokratietheorien. ISBN 3-8252-1887-2
- Oliver Flügel/Reinhard Heil/Andreas Hetzel: Die Rückkehr des Politischen. Demokratietheorien heute, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2004, ISBN 3-534-17435-6, [http://www.demokratietheorie.de/rueckkehr.html Leseprobe]
Aktuell diskutierte Arbeiten
- Robert D. Putnam, Robert Leonardi, Raffaella Nanetti: Making Democracy Work. Civic Traditions in Modern Italy. Princeton: Princeton University Press, 1994. ISBN 0-69103738-8
- Johannes Heinrichs: Revolution der Demokratie. Eine Realutopie für die schweigende Mehrheit. Berlin: Maas, 2003. ISBN 3-929010-92-5
Weblinks
- [http://www.bpb.de/publikationen/WRYH61,,0,Demokratie.html Informationen zur politischen Bildung, Heft 284 (Demokratie)]
- [http://www.politikwissen.de/lexikon/demokratie.html Demokratie, aus: Heidelberger Online Lexikon der Politik]
- [http://www.dhs.ch/externe/protect/textes/d/D9926.html Historisches Lexikon der Schweiz – Demokratie]
- [http://www.dadalos.org/deutsch/Demokratie/Demokratie/inhalt/inhalt.htm Demokratie auf dem UNESCO Bildungsserver]
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ja:民主主義
ko:민주주의
simple:Democracy
th:ประชาธิปไตย
PolisAls die Pólis (Plural: póleis) wird der antike griechische Stadtstaat bzw. auch die Stadt selbst bezeichnet, wie sie über tausend Jahre lang die für die Griechen charakteristische Siedlungsform sowie Staatsform darstellte. Abgegrenzt ist sie von der zweiten griechischen Siedlungsform, dem Éthnos ("Völkerschaft"), der als locker organisierte Wehrgemeinschaft über einen größeren Siedlungsraum erst im 4. und 3. Jahrhundert v. Chr. politische Bedeutung erlangte (Beispiel: Makedonien). Erst um 600 n. Chr. kam es aufgrund unterschiedlichster Faktoren zu einem Verschwinden der póleis.
Entstehung und Charakter der Polis
Polis benannte ursprünglich eine befestigte Höhensiedlung (auch: Akropolis: Burgberg), unter deren Schutz sich im 8. Jahrhundert v.Chr. Siedlungen städtischen, aber auch präurbanen Charakters entwickelten. Hintergrund stellte das im griechischen Raum ab dem 9. Jahrhundert v.Chr. einsetzende Bevölkerungswachstum dar. Mit der griechischen Kolonisation verbreitete sich das Modell über den gesamten Mittelmeerraum.
Ergebnis der Entwicklung waren kleine, unabhängige, sich selbst regierende Gemeinden mit
- einer städtischen oder stadtähnlichen Siedlung als Mitte des Bürgerverbandes (asty)
- den dazugehörigen öffentlichen Gebäuden, einem Versammlungsplatz und Heiligtümern
- den umliegenden Landgebieten (chora) (Beispiel: die zur Polis Athen gehörige Landschaft Attika).
Bedingt auch durch die geographischen Besonderheiten Griechenlands - kleinräumige fruchtbare Ebenen, die vom Gebirge umschlossen und von Flüssen umflossen werden -, definierte sich die kulturell-politische Einheit der Polis zudem durch ein Bewusstsein der Zusammengehörigkeit. Dieses konnte so stark werden, dass sich eine Polis als Ganzes aus ihrem ursprünglichen Siedlungsgebiet "verpflanzen" ließ (Beispiel: Phokaia). Die Einheit bestand gleichfalls weiter, wenn eine Polis unter die Hegemonie einer anderen, militärisch überlegenen fiel. Eine seltene Ausnahme stellt die Eroberung Messeniens durch Sparta dar, der eine Helotisierung folgte.
Insgesamt ist im Mittelmeerraum von schätzungsweise 700 Poleis mit einer Durchschnittsgröße von 50 bis 100 km² auszugehen. Bewohnt wurden sie von meist 2.000 bis 4.000 Menschen. Argos verfügte im Vergleich dazu über etwa 1.400 km². 626 Stadtstaaten sind durch Münzen, literarische Quellen und Tributlisten bekannt. Unser heutiges Bild von einer Polis wird im Gegensatz zur herrschenden Wirklichkeit von einer kleinen Anzahl politisch bedeutsamer Stadtstaaten bestimmt, die - wie Athen und Sparta - allerdings selbst äußerst gegensätzlich in Charakter und politischer Organisationsform sein konnten.
Vergleichbare Stadtgemeinden haben im Mittelmeerraum sowohl Phönizier (z.B. Karthago), Etrusker (z.B. Veii) und Latiner (z.B. Rom) begründet.
Politische und gesellschaftliche Entwicklung der Stadtstaaten
Die politische Entwicklung vieler Poleis scheint nach einem gemeinsamen Muster zu laufen: Ursprünglich wohl monarchisch durch den Basileus regiert, kam es in archaischer Zeit nach inneren Unruhen zur Einzelherrschaft bedeutender adeliger Einzelpersönlichkeiten, die als Tyrannis bezeichnet wurde. Diese hatte nicht unbedingt die negative Bedeutung und Auswirkungen, die wir mit unserem modernen Begriff des Tyrannen umschreiben.
Im griechischen Mutterland, teils auch am Schwarzen Meer, in Unteritalien und Sizilien, wurden die Tyrannenherrschaften später durch Oligarchien, teils auf der Basis einer Timokratie, oder - selten - durch Demokratien ersetzt. Charakteristisch für die Poliswelt ist gerade, dass unterschiedliche Herrschaftsformen nebeneinander existierten.
Die Gesellschaft der meisten Poleis war agrarisch geprägt, die Bürger und Bewohner waren Bauern mit einem Grundbesitz von 5 bis 10 Hektar. Die Machtstellung der Oberschicht beruhte auf einem entsprechend größeren Landbesitz von etwa 15 bis 30 Hektar. Die bäuerlichen Gesellschaften richteten sich auf die Deckung des Eigenbedarfes aus; es herrschte ein eher geringer Handel von Luxuswaren.
Im Gegensatz dazu standen die wenigen großen Poleis (z.B. Athen, Argos, Korinth, Syrakus), die über ein ausgeprägtes Gewerbe und einen ausgeprägten Fernhandel verfügten. In ihnen sind auch stärkere Spannungen zwischen den politisch vollberechtigten Bürgern (Demos) und der Oberschicht feststellbar. Der Kampf um Ämter und Führungspositionen brachte innere Unruhen in diese Gemeinwesen.
Hauptziel der Politik der Poleis waren die eigene Autarkie, Autonomie und - wegen des meist geringen Machtpotenzials - die Vermeidung von Krieg. Unterlaufen werden konnte dies vom Geltungs- und Selbstdarstellungsdrang einzelner Exponenten der Oberschicht, die dann auch gegen die Interessen der Polis handelten. Gefahr drohte zudem von dem Expansionsbedürfnis der großen Stadtstaaten (Athen und der Attisch-Delische Seebund), in deren Visier die kleinen kommen konnten.
Mit Ausbruch des Peloponnesischen Krieges geriet die Welt der griechischen Polis zunehmend in eine existenzielle Krise. Das Hegemoniestreben der größeren Stadtstaaten hatten ein Jahrhundert fast permanenter Kriege zur Folge. Versuche auf der Basis einer koiné eiréne, eines Allgemeinen Friedens zu einer dauerhaften Friedenslösung unter Wahrung der jeweiligen Autonomie zu gelangen, scheiterten in der 1. Hälfte des 4. Jahrhunderts v. Chr. mehrfach. Am Ende mussten sich alle Poleis mit Ausnahme Spartas zunächst der makedonischen, dann der römischen Vorherrschaft beugen.
Gliederung der Polis
Die Poleis waren nach einem bestimmten Grundmuster in Demen-> Phylen-> Phratrien eingeteilt. Die Demen bildeten dabei die Gesamtheit der Bürger in einem Teil der Polis. Innerhalb dieser Demen gab es unterschiedliche Stämme, die Phylen. Ein jeder Bürger war solch einer Phyle zugehörig. Als kleinste Einteilung fand sich die Phratrie (Bruderschaft). An der Spitze der Phratrie stand immer ein bestimmtes Adelsgeschlecht als Schutzherr bzw. Gefolgsherr, von dem die einfachen Leute, die Schutzbefohlenen, abhängig waren (gentilizische Gesellschaftsordnung). Innerhalb dieses Bezugssystems konnte jeder Bürger Schutz, Anerkennung und gesellschaftliche Bindung finden.
Soziale Gruppen
Die Bewohner waren Männer, Frauen, Kinder, Metöken (freie Fremde), Abhängige, Periöken (Umwohnende) und Sklaven. Charakteristikum der Polis stellten aber die vollberechtigten männliche Bürger (Politen) als Herrschaftsträger dar. Zudem lag im Sinne eines patriarchalischen Systems in der griechischen Gesellschaft die Vorherrschaft weitgehend beim Mann.
Die Bürger
Die Vollbürger (Politen) waren oft nur ein kleiner Kreis von vermögenden Männern, wobei das Vermögen auf Grundbesitz beruhte. Daraus konnte sich eine Oligarchie (Herrschaft weniger Vornehmer) mit timokratischen Zügen ergeben.
Nur in wenigen griechischen Poleis kann ab dem 5. Jahrhundert v. Chr. von einer Demokratie gesprochen werden, falls alle Vollbürger die gleichen politischen Rechte besaßen. Eine singuläre Stellung nimmt hier Athen ein. Selbst dann blieb jedoch der Großteil der Bevölkerung der Polis (Frauen, Metöken, Periöken, Sklaven) von einer politischen Mitsprache ausgeschlossen.
Die Frauen
Frauen hatten in der politischen Öffentlichkeit keinen Platz. Nur Priesterinnen konnten in gewichtige Positionen gelangen. Sonst standen die Frauen ein Leben lang unter der Vormundschaft ihres Mannes oder, falls dieser nicht anwesend oder gestorben war, unter der ihres Vaters bzw. ältesten Bruders. Frauen waren nicht testierfähig und konnten sich auch ihren Ehepartner nicht aussuchen. Eine materielle Abhängigkeit ergab sich daraus, dass Frauen nur sehr selten | | |